Blog/9. Juni 2026·Recht & Compliance·5 Min. Lesezeit

Was ins Impressum Ihrer Website gehört

Pflichtangaben nach § 5 TMG — und warum die meisten Lücken nach dem Launch entstehen, nicht beim Aufbau.

Das Impressum ist die meistignorierte Seite einer Unternehmenswebsite. Gleichzeitig ist es die einzige, bei der ein fehlender Eintrag einen vollständig dokumentierten Rechtsverstoß begründet — ohne Ermessensspielraum, ohne Grauzone.

Fast alle Betriebe haben ein Impressum. Wann es zuletzt geprüft wurde, weiß fast niemand. Seitdem gab es vielleicht einen Umzug, eine Umwandlung zur GmbH, einen neuen Geschäftsführer. Das Impressum weiß davon nichts.

Was § 5 TMG von einer Unternehmenswebsite verlangt

Das Telemediengesetz unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße oder Branche. Jede gewerblich betriebene Website — auch eine kleine Dienstleistungsseite, auch ein Einzelunternehmer — muss ein Impressum mit vollständigen Pflichtangaben haben.

Für alle Anbieter gilt zunächst: vollständiger Name, vollständige Postanschrift — Postfach allein reicht nicht — und eine E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular ersetzt die E-Mail nicht. Der BGH hat klargestellt, dass eine direkt nutzbare elektronische Kontaktmöglichkeit erforderlich ist, die ohne Umwege erreichbar ist. Das Formular kann ergänzend vorhanden sein. Ersetzen kann es die Adresse nicht.

Bei Kapitalgesellschaften — GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG — kommen Pflichtangaben hinzu: die Rechtsform, der Name des oder der Vertretungsberechtigten (der Geschäftsführer — nicht nur der Firmenname), Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht. Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben wurde, gehört sie ebenfalls ins Impressum.

Bei reglementierten Berufen — Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater — müssen die zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer benannt werden, die Berufsbezeichnung samt dem Staat der Verleihung sowie ein Hinweis auf die anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen. Das ist kein optionaler Zusatz, sondern ein eigenständiger Pflichtbaustein.

Was in der Praxis regelmäßig fehlt

Die meisten Impressum-Probleme entstehen nicht beim Erstaufbau einer Website. Sie entstehen, weil das Impressum nach der Veröffentlichung als erledigt gilt — und das Unternehmen sich danach verändert.

Häufige Lücken im Impressum: Handelsregisternummer + Registergericht (bei GmbH, UG, AG) Name des Geschäftsführers — Firmenname allein genügt nicht E-Mail-Adresse fehlt, nur Kontaktformular vorhanden Rechtsform nach Umwandlung nicht aktualisiert Aufsichtsbehörde fehlt (bei Ärzten, Anwälten, Architekten) Veraltete Anschrift nach Umzug

Der häufigste Einzelfall: Ein Betrieb wandelt sich zur GmbH — das Impressum zeigt noch den alten Stand. Rechtlich betreibt nun eine juristische Person die Website, das Impressum beschreibt aber eine nicht mehr existente Unternehmensform. Das ist kein Formfehler in einem Detail. Es ist eine vollständig fehlende Pflichtangabe.

Fast jedes Impressum-Problem ist kein Fehler im Detail. Es ist ein vergessenes Update.

Wo das Impressum erreichbar sein muss

Die Pflichtangaben müssen von jeder Seite der Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein dauerhafter Link im Footer genügt in der Regel — vorausgesetzt, der Footer erscheint tatsächlich auf allen Seitentypen: Unterseiten, Blog-Artikel, Landing Pages.

Was nicht ausreicht: ein Impressum, das nur über die Hauptnavigation erreichbar ist und auf bestimmten Seitentypen fehlt. Oder eines, das in einem Dropdown liegt, der auf Mobilgeräten nicht ohne weiteres zugänglich ist.

Auch separat verbreitete Kampagnenseiten müssen einen erreichbaren Impressum-Link enthalten. Die Pflicht gilt nicht nur für die Startseite — sie gilt für jede Seite, unter der das Unternehmen im Netz auftritt.

Was beim Ignorieren passiert

Das Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen von 2021 hat die Situation in einem Punkt verbessert: rein formalistische Abmahnungen durch Mitbewerber wegen Impressum-Fehlern unterliegen strengeren Voraussetzungen und Kostenbegrenzungen. Die Zahl offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen ist seitdem erkennbar gesunken.

Das ändert nichts an der Grundlage. Wer ein unvollständiges Impressum hat, hat einen Rechtsverstoß. Mitbewerber mit echtem Wettbewerbsinteresse können weiterhin abmahnen. Verbraucherschutzverbände und Industrie- und Handelskammern haben eigene Befugnisse. Behördliche Überprüfungen sind unabhängig von der Abmahn-Frage möglich.

Der Aufwand, ein Impressum korrekt zu halten, ist überschaubar. Der Aufwand, nachdem etwas passiert ist, ist es nicht mehr.

Das Impressum ist kein Boilerplate. Es ist eine rechtliche Selbstauskunft — und die muss stimmen.

Eine Prüfung in zehn Minuten

Fünf Fragen reichen für eine erste Einschätzung:

Rechtsform aktuell? Stimmt das, was im Impressum steht, mit der heutigen Unternehmensform überein — Einzelunternehmen, GmbH, GbR?

Vertretungsberechtigte Person genannt? Bei Kapitalgesellschaften muss die Geschäftsführung namentlich geführt werden, nicht nur der Firmenname.

E-Mail-Adresse direkt erreichbar? Nicht nur ein Kontaktformular, sondern eine Adresse, die unmittelbar angeschrieben werden kann.

Handelsregisternummer vorhanden? Falls das Unternehmen eingetragen ist: Nummer und Registergericht.

Aufsichtsbehörde genannt? Falls der Beruf reglementiert ist: Kammer und zuständige Behörde.

Wer alle fünf Fragen mit Ja beantworten kann und die Anschrift aktuell ist, hat ein rechtlich solides Impressum. Ein vollständiger Website-Check nimmt auch Datenschutzerklärung und technische Grundlagen in den Blick.

Das Impressum ist nicht die interessanteste Seite einer Website. Aber es ist eine der wenigen, bei denen der Unterschied zwischen richtig und falsch keine Frage der Interpretation ist.

Häufige Fragen

Brauche ich als Einzelunternehmer ein Impressum auf meiner Website?

Ja. § 5 TMG gilt für alle gewerblich betriebenen Websites, unabhängig von Größe oder Branche. Auch als Einzelunternehmer mit einer kleinen Dienstleistungsseite sind die Pflichtangaben verbindlich.

Reicht ein Kontaktformular statt einer E-Mail-Adresse im Impressum?

Nein. Nach der BGH-Rechtsprechung ist eine direkt nutzbare elektronische Kontaktmöglichkeit erforderlich. Das Kontaktformular kann ergänzend vorhanden sein, ersetzt die E-Mail-Adresse im Impressum aber nicht.

Muss das Impressum auf jeder Unterseite meiner Website erreichbar sein?

Es muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Footer-Link, der auf allen Seiten erscheint, erfüllt diese Anforderung in der Regel — auch auf Blog-Seiten und Landing Pages.

Was muss bei einer GmbH zusätzlich ins Impressum?

Rechtsform, Name des oder der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer), Handelsregisternummer und Registergericht. Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben wurde, gehört auch sie dazu.

Ich bin Ärztin / Anwalt / Architektin — brauche ich besondere Angaben?

Ja. Bei reglementierten Berufen müssen die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kammer, die Berufsbezeichnung mit dem Staat der Zulassung sowie ein Hinweis auf die anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen im Impressum stehen.

Nächster Schritt

Impressum geprüft — wie sieht der Rest aus?

Ein vollständiger Website-Check nimmt nicht nur das Impressum in den Blick, sondern auch Datenschutzerklärung, technische Grundlagen und Struktur.

Max Seethaler
Max Seethaler

Gründer von Seethaler Studio.